Fast jeder kennt das: mehrmals in der Minute schaut man auf sein Tacho, weil man nicht geblitzt werden möchte oder einfach nur die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten will. Auf der anderen Seite weiß man jedoch auch, dass der Tacho nicht genau ist und die tatsächlich angezeigte Geschwindigkeit in der Regel geringer ist. Doch was soll das und was ist rechtlich möglich beim sogenannten Tachovorlauf?
Wer die rechtliche Grundlage zu der Thematik sucht, wird im §57 der StVZO fündig. Dort ist klar festgelegt: Der Vorlauf darf Maximal 10% + 4 km/h betragen. Bei gefahrenen 50 km/h darf der Vorlauf also maximal 9 km/h betragen. Bei 100 km/h sind es hingegen schon 114 km/h. Geregelt ist doch zudem auch, dass der Tacho niemals eine geringere Geschwindigkeit anzeigen darf als die, die man tatsächlich fährt.
Nun könnte man sich (zurecht) fragen, was das ganze soll. Zwar sind heutzutage die Toleranzen geringer, da die Messsysteme genauer arbeiten, dennoch ist etwas Spielraum durchaus notwendig. So kann zum Beispiel eine geringeres Profil oder ein abweichender Luftdruck in den Reifen zu einer minimalen Abweichung führen. Auch für den Schlupf oder das Wechseln der Reifengröße muss ein gewisser Spielraum vorhanden sein.
Doch sein wir doch mal ehrlich: Ist es nicht irgendwie auch schön anzusehen, wie beim Beschleunigen die Tachonalen den Weg nach oben erklimmt? Auch wenn der Wert nicht hundertprozentig stimmt? Eben.
Auch wenn die neuen Tachos teilweise recht genau sind: Wer genau wissen will, wie schnell er ist, muss auf entsprechende GPS-Geräte zurückgreifen.